Kostenfragen.

 

 

Anwälte sind verpflichtet, sich fortzubilden und unterliegen höchsten Anforderungen an ihre Berufsausübung. Die folgenden Ausführungen sollen dafür sorgen, daß Sie die anfänglichen Kosten eines Besuchs bei einem Anwalt abschätzen können.

Ein sehr einfacher Rechtsrat in einer sehr einfachen Angelegenheit kann lediglich 25,00 EUR netto kosten. Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs für sog. "Verbraucher" betragen im Übrigen bei jedem Anwalt maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt. Dies hat der Gesetzgeber im RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.

Soweit Sie nur über sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie sich an das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständige Amtsgericht wenden und dort einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Dazu finden Sie hier demnächst weitere Informationen.

Verbraucher i.S. des RVG sind Privatpersonen, die für rein private Angelegenheiten Rechtsrat suchen. Gegensatz: Unternehmer, die für geschäftliche Fragen Rechtsrat suchen.

Maximal 190,00 EUR netto bedeutet:
Es kann auch deutlich günstiger werden, je nach Dauer und Umfang des ersten Beratungsgesprächs, bei dem es um die Informationsbeschaffung, die Festlegung des Auftrags und die Abschätzung der weiteren sinnvollen und zweckdienlichen Maßnahmen geht.

Abweichende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich, müssen aber ausdrücklich getroffen werden.

Weiterhin gilt:
Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs auf die weiteren Gebühren Ihres Auftrags angerechnet, also nach Zahlung bei der späteren Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs sollten Sie stets mit dem Anwalt Ihres Vertrauens abklären.

Auch im Übrigen sollten Sie über die Kosten der anwaltlichen Hilfe mit Ihrem Anwalt sprechen. Jeder Anwalt wird Ihnen zu diesem Thema gern ausführlich Auskunft geben.

Letztlich gilt im Mandatsverhältnis:
Sie möchten einen engagierten Anwalt, dem Sie voll und ganz vertrauen, und Ihr Anwalt möchte seiner angemessenen Vergütung nicht hinterherlaufen.

Anders ist das gegenseitige, notwendige Vertrauen nicht zu gewinnen.

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